Zum Jahreswechsel - Gib Deinen Stellenanzeigen ein Refreshment!

Dass sich der Recruiting-Markt in den letzten Jahren verändert hat, steht wohl außer Frage: Von Analytics Lösungen über Bewerbermanagementsysteme – Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Recruiting-Prozesse zu vereinfachen. Von diesen unzähligen Neuerungen bleibt auch die klassische Online-Stellenanzeige nicht unberührt. Laut einer StepStone-Umfrage bewerben sich 64% der Kandidaten ausschließlich über Online-Plattformen. Aber nur 24% der Befragten empfinden die Inhalte von Online-Stellenausschreibungen als ausreichend. Aber was genau wünschen sich Kandidaten von einem potentiellen Arbeitgeber? Und worauf sollten Recruiter bei der Stellenausschreibung achten, um möglichst viele Bewerber anzusprechen und offenen Stellen effizient zu besetzen?

Sind Deine Stellenanzeigen auf dem neuesten Stand?

Aktuell sind in Deutschland noch immer 1,2 Millionen Stellen unbesetzt. Aber wieso gibt es derzeit so viele offene Jobangebote? Bewerber haben heute ziemlich genaue Vorstellungen davon, was sie sich von einem Unternehmen wünschen: An der Spitze, mit 59%, steht der Wunsch nach Angaben über das Gehalt, knapp gefolgt von dem Wunsch nach Informationen über Arbeitszeiten und Arbeitszeitenmodellen (50%). Immerhin 30% der Befragten interessieren sich für Weiterbildungsmöglichkeiten. (Einen Überblick über alle Zahlen findest Du hier). Bei so vielen unterschiedlichen Ansichten bleibt die Frage, wie sich Recruiter auch 2019 sicher sein können, dass die Stellenanzeige optimal für Bewerber ausgerichtet ist. Bereits einfache Anpassungen können bereits einen großen Unterschied für das Recruiting-Ergebnis bewirken. Wir haben die drei wichtigsten Updates zur Stellenanzeige einmal ganz genau unter die Lupe genommen:

1. Die richtige Struktur hilft Kandidaten

Auf die richtige Strukturierung kommt es an. Ob sich ein Kandidat für das entsprechende Unternehmen als potentiellen Arbeitgeber interessiert, entscheidet sich oftmals schon beim Lesen des Lead Paragraphen einer Vakanz. Diese ersten, einleitenden Sätze in der Stellenbeschreibung können ausschlaggebend für den weiteren Verlauf im Bewerbungsprozess sein. Aus diesem Grund sollte das Jobangebot zu Beginn der Stellenanzeige kurz und knapp aber inhaltlich überzeugend dargestellt werden. Der Kandidat kann so bereits ganz zu Anfang ein Gefühl für das beschriebene Jobprofil entwickeln und sich mit dem Angebot identifizieren. Weiterhin werden im Text Jobtitel, Aufgabenfelder, Voraussetzungen und Benefits (am besten in dieser Reihenfolge) aufgelistet und definiert. Die Unternehmensbeschreibung am unteren Ende der Stellenanzeige rundet die Vakanz ab.

Pro Tipp: Recruiter sollten die Stellenanzeige mit der Formulierung einer kurzen und knappen Einleitung beginnen, die in erster Linie Neugierig auf das Jobangebot macht und den Leser motiviert, sich die Vakanz im Detail anzusehen.

Don’t: Auch inhaltlich gilt: Weniger ist mehr. Es empfiehlt sich, bei der Gestaltung Deiner Stellenanzeigen nicht zu ausführlich zu werden. Außerdem sollte der Fokus nicht mehr zu stark auf der Unternehmensbeschreibung liegen. Eine Studie ergab, dass nur 20% der Kandidaten der Meinung sind, dass die Unternehmenswerte einen größeren Stellenwert in der Vakanz bekommen sollten. Demzufolge ist es ausreichend, die Unternehmensbeschreibung kurz und präzise am unteren Ende der Vakanz auszuformulieren.

2Ansprechendes Design bringt mehr Aufmerksamkeit

Wie sagt man so schön: Der erste Eindruck zählt. Demnach spielt das Design eine entscheidende Rolle bei der Wahrnehmung Deiner Stellenanzeige. Es ist also nicht verwunderlich, dass eine unattraktive Stellenbeschreibung für vier von zehn Kandidaten ein Grund ist, sich nicht zu bewerben. Laut einer Studie sind 42% der Befragten der Meinung, dass das Design einer Stellenanzeige zur Entscheidung, ob man sich bei dem jeweiligen Unternehmen bewerben möchte, beiträgt. Personalverantwortliche sollten sich genau überlegen, welche Bilder und Farben das Unternehmen nicht nur am besten repräsentieren, sondern welche ebenso einen positiven, ersten Eindruck beim Kandidaten hinterlassen werden.

Pro Tipp: Neben passenden Bildern zum Unternehmen sollte unbedingt das Firmenlogo in die Stellenanzeige eingebaut werden. Dies kann den Wiedererkennungswert eines Unternehmens und der Employer Brand enorm steigern. Weiterhin gilt: Je mehr eigene Bilder Du verwenden kannst, die das „echte Leben“ in Deinem Unternehmen zeigen, desto besser. 

Don’t: Ein häufiger Fehler in Stellenanzeigen ist die sogenannte „Text-Bild-Schere“. Die Unternehmensbilder und die Textsprache sollten kompatibel sein und zueinander passen. Nur so kann der Bewerber einen Zusammenhang zwischen dem Jobprofil und dem Unternehmen erkennen. Wer beispielsweise ein farbloses und einfaches Layout ohne jegliche Bezugs- und Anhaltspunkte für seine Stellenanzeige wählt, wird die Aufmerksamkeit des Kandidaten am Ende wenig fesseln können. Im schlimmsten Fall vermittelt das ein falsches Bild des Unternehmens und Kandidaten brechen den Bewerbungsprozess vorzeitig ab.

3. AGG-Konformität sendet das richtige Signal

Ist Deine Stellenanzeige bereits AGG-Konform ausgerichtet? Durch die offizielle Option des dritten Geschlechts im Geburtenregister, sollten Recruiter das Kürzel “d” für “Diverse” in ihren Vakanzen zukünftig unbedingt berücksichtigen. Wer bis jetzt noch nichts davon gehört hat, sollte sich schleunigst mit dieser Neuausrichtung auseinandersetzen (alle wichtigen Infos dazu findest Du hier in unserem Blog). Fehlt diese Ergänzung im Stellenanzeigentext, würde das eine Vernachlässigung dieser Personen in der Vakanz und somit ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bedeuten.

Pro Tipp: Recruiter sollten jetzt proaktiv handeln: Das dritte Geschlecht muss zwar im Stellenanzeigentext nicht durchgängig gekennzeichnet werden, sollte aber auf jeden Fall im Jobtitel mindestens einmal auftauchen. Statt eines bloßen (m/w) hinter dem Jobtitel, sollte der Buchstabe “d” mit eingebunden werden (m/w/d), um alle potentiellen Kandidaten gleichermaßen anzusprechen.

Don’t: Wer der Meinung ist, dass die Einbindung dieser Neuausrichtung im Stellenanzeigentext nicht allzu relevant sei, täuscht sich. Mit einer Klage wegen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist nicht zu spaßen: Aktuell sind einige Anwälte im Internet und in Printmedien auf der Suche nach gerade solchen Vakanzen, in denen diese neue Richtlinie von Unternehmen missachtet wird.

Fazit

Auch in 2019 gibt es wieder einige Updates bei der Ausschreibung einer Vakanz, über die Recruiter nicht einfach so wegschauen sollten: Von der Strukturierung, über das Design, bis hin zur Berücksichtigung des dritten Geschlechtes bei der Kandidatenansprache – es gibt einiges zu berücksichtigen. Eine universelle Lösung für die Erstellung einer Stellenanzeige gibt es zwar nicht, wer aber mindestens die oben genannten Schritte bei der Ausschreibung seiner Vakanz beachtet, wird seinem Ziel, die offenen Stellen erfolgreich zu besetzen, ein ganzes Stück näher kommen.

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Sarah Gerding
Marketing